Allgemeine GeschÀftsbedingungen

von

PR Agentur PRO
Karin Schloß
Theodor-Storm-Str. 8
76764 Rheinzabern

– im Folgenden: PR Agentur PRO –

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen (AGB) gelten fĂŒr alle VertrĂ€ge, die zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden geschlossen werden.
1.2 PR Agentur PRO bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Webseitenerstellung bzw. -entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden.
1.3 PR Agentur PRO schließt keine VertrĂ€ge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.4 PR Agentur PRO ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dĂŒrfen. PR Agentur PRO bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern fĂŒr PR Agentur PRO ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderlĂ€uft.
1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen WillenserklĂ€rungen bevollmĂ€chtigt ist.
1.6 Von diesen GeschĂ€ftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt PR Agentur PRO – vorbehaltlich einer ausdrĂŒcklichen Zustimmung – nicht an.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Sofern der Kunde PR Agentur PRO Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur VerfĂŒgung stellt, hat er dafĂŒr zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass PR Agentur PRO von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenĂŒber dem Kunden zu erbringen. PR Agentur PRO ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das GeschĂ€ftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prĂŒfen. PR Agentur PRO wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige SchutzrechtskollisionsprĂŒfungen in Bezug auf die vom Kunden zur VerfĂŒgung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfĂŒr selbst.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der AuftragserfĂŒllung zur VerfĂŒgung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten fĂŒr das Impressum, Grafiken etc.) und ZugĂ€nge vollstĂ€ndig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafĂŒr Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – fĂŒr die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese PR Agentur PRO rechtzeitig zur VerfĂŒgung. Stellt der Kunde diese nicht zur VerfĂŒgung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann PR Agentur PRO nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gĂ€ngiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
2.4 Sofern fĂŒr einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von PR Agentur PRO zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.5 FĂŒr Verzögerungen und VerspĂ€tungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspĂ€tete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist PR Agentur PRO gegenĂŒber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann PR Agentur PRO dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten fĂŒr Stockfotos und Zeitaufwand fĂŒr deren Suche) in Rechnung stellen.

3. Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden

3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. Die ĂŒbrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberĂŒhrt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrĂŒcklich vereinbart wurde.
3.2 Gegenstand von Webseiten-ErstellungsvertrĂ€gen zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden ist grundsĂ€tzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-ErstellungsvertrĂ€ge sind WerkvertrĂ€ge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
3.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten fĂŒr alle gĂ€ngigen Browser in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung fĂŒr MobilgerĂ€te ist nur geschuldet, wenn dies ausdrĂŒcklich vereinbart wurde
3.4 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei PR Agentur PRO zunĂ€chst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewĂŒnschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur VerfĂŒgung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch PR Agentur PRO dar. PR Agentur PRO wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf VollstĂ€ndigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prĂŒfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden WĂŒnsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden zustande.
3.5 Die PrĂŒfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von PR Agentur PRO nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrĂŒcklich vereinbart ist.
3.6 Der Kunde kann nach vorheriger Anfrage auf die Entwicklungsseite zugreifen und KundenwĂŒnsche einbringen, soweit diese vom ursprĂŒnglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprĂŒnglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist PR Agentur PRO nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. DarĂŒberhinausgehende Leistungen mĂŒssen gesondert vereinbart und vergĂŒtet werden.
3.7 Das Angebot von PR Agentur PRO enthĂ€lt in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online-Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von PR Agentur PRO nach freiem Ermessen ausgewĂ€hlt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine Einigung auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen Quellcodes, Kopien o.Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu löschen oder an PR Agentur PRO herauszugeben.
3.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird PR Agentur PRO den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
3.9 Voraussetzung fĂŒr die TĂ€tigkeit von PR Agentur PRO ist, dass der Kunde sĂ€mtliche fĂŒr die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) PR Agentur PRO vor Auftragsbeginn vollstĂ€ndig in geeigneter Form zur VerfĂŒgung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann PR Agentur PRO dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
3.10 Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, HandbĂŒcher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrĂŒcklicher Individualvereinbarungen – nicht.
3.11 Die VergĂŒtung fĂŒr die Webseiten-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
3.12 Sofern der Kunde fĂŒr die neue Webseite keine Hosting-Dienstleistungen von PR Agentur PRO, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, ĂŒbernimmt PR Agentur PRO keine Verantwortung fĂŒr die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Webseite.

4. Besondere Bestimmungen fĂŒr die Wartung von Webseiten

4.1 Nach Fertigstellung der Webseite und/oder einzelner Teile hiervon kann PR Agentur PRO dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. PR Agentur PRO kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder PR Agentur PRO zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von PR Agentur PRO in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
4.2 Inhalt der WartungsvertrĂ€ge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite fĂŒr gĂ€ngige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmĂ€ĂŸige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
4.3 Voraussetzung fĂŒr die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von PR Agentur PRO kompatibel sind. Die KompatibilitĂ€t kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmĂ€chtige Änderungen von Seiten des Kunden beeintrĂ€chtigt werden. Sollte die KompatibilitĂ€t nicht gewĂ€hrleistet sein, muss der Kunde diese selbststĂ€ndig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder PR Agentur PRO gesondert mit der Herstellung der KompatibilitĂ€t beauftragen.
4.4 PR Agentur PRO haftet nicht fĂŒr Funktionsstörungen und InkompatibilitĂ€ten, die durch eigenmĂ€chtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von PR Agentur PRO liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberĂŒhrt.
4.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. PR Agentur PRO schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der DatenschutzerklĂ€rung.

5. Webhosting und Domainregistrierung

5.1 PR Agentur PRO bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseiten-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. PR Agentur PRO ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der AusfĂŒhrung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.
5.2 Sofern nicht anders vereinbart, ĂŒbernimmt PR Agentur PRO im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhĂ€lt grundsĂ€tzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems. Auf Anfrage kann der Kunde jedoch Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems erhalten.
5.3 Die VerfĂŒgbarkeit der von PR Agentur PRO zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von PR Agentur PRO nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.).
5.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse fĂŒr seine InternetprĂ€senz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von PR Agentur PRO zur VerfĂŒgung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmĂ€ĂŸig zu Ă€ndern. FĂŒr eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.
5.6 Der Kunde ist verpflichtet, regelmĂ€ĂŸige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er PR Agentur PRO oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. FĂŒr eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
5.7 Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von PR Agentur PRO in Anspruch, gilt ergĂ€nzend folgendes:
5.7.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche VertragsverhĂ€ltnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. PR Agentur PRO wird im VerhĂ€ltnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tĂ€tig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
5.7.2 Der Kunde trĂ€gt die volle Verantwortung dafĂŒr, dass die von ihm gewĂŒnschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine ÜberprĂŒfung der Domain ist nicht geschuldet.
5.7.3 FĂŒr die Registrierung von Domains gelten ergĂ€nzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. PR Agentur PRO wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

6. Print

6.1 Gegenstand von DesignvertrĂ€gen im Printbereich zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden ist grundsĂ€tzlich die Entwicklung der fĂŒr Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-EntwĂŒrfen). Zwischen den Parteien geschlossene DesignvertrĂ€ge sind WerkvertrĂ€ge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
6.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei PR Agentur PRO zunĂ€chst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewĂŒnschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch PR Agentur PRO dar. PR Agentur PRO wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf VollstĂ€ndigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prĂŒfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden WĂŒnsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden zustande.
6.3 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können KundenwĂŒnsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprĂŒnglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprĂŒnglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist PR Agentur PRO nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. DarĂŒberhinausgehende Leistungen mĂŒssen gesondert vereinbart und vergĂŒtet werden.
6.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird PR Agentur PRO den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
6.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der kĂŒnstlerischen Gestaltung sind grundsĂ€tzlich ausgeschlossen. WĂŒnscht der Kunde darĂŒber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
6.6 Voraussetzung fĂŒr die TĂ€tigkeit von PR Agentur PRO ist, dass der Kunde sĂ€mtliche fĂŒr die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) PR Agentur PRO vor Auftragsbeginn vollstĂ€ndig und in geeigneter Form zur VerfĂŒgung stellt. FĂŒr Verzögerungen und VerspĂ€tungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspĂ€tete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist PR Agentur PRO gegenĂŒber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann PR Agentur PRO dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
6.7 Die VergĂŒtung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
6.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet PR Agentur PRO bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten LeistungsgegenstĂ€nden nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, Indesign).

7. Video und Fotografie

7.1 PR Agentur PRO erstellt fĂŒr seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei PR Agentur PRO zunĂ€chst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewĂŒnschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch PR Agentur PRO dar. PR Agentur PRO wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf VollstĂ€ndigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prĂŒfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden WĂŒnsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden zustande.
7.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berĂŒcksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an kĂŒnstlerischer Freiheit erfordert. PR Agentur PRO schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und EinschĂ€tzung den WĂŒnschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der kĂŒnstlerischen Gestaltung sind grundsĂ€tzlich ausgeschlossen.
7.3 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der kĂŒnstlerischen Gestaltung sind grundsĂ€tzlich ausgeschlossen. WĂŒnscht der Kunde darĂŒber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen
7.4 Sofern der Kunde fĂŒr die Erstellung des Videos oder Fotografien Personen zur VerfĂŒgung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafĂŒr verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere fĂŒr den Abschluss geeigneter Model-Release-VertrĂ€ge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.
7.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird PR Agentur PRO den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
7.6 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann PR Agentur PRO verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
7.7 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhĂ€lt der Kunde grundsĂ€tzlich nur fĂŒr den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.Ă€.) hat der Kunde nicht.

8. SEO-Marketing und SEA-Kampagnen

8.1 PR Agentur PRO bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet PR Agentur PRO ausschließlich die DurchfĂŒhrung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von PR Agentur PRO das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrĂŒcklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrĂŒcklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer KĂŒndigungsfrist von einem (1) Monaten wieder abbestellt werden.
8.2 PR Agentur PRO bietet dem Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet PR Agentur PRO ausschließlich die Unterbreitung von VorschlĂ€gen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die DurchfĂŒhrung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrĂŒcklich zugesichert. PR Agentur PRO hat neben dem Anspruch auf VergĂŒtung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenĂŒber dem Kunden. PR Agentur PRO trifft nicht die Verpflichtung, die RechtmĂ€ĂŸigkeit von Keywords zu ĂŒberprĂŒfen. PR Agentur PRO unterbreitet dem Kunden VorschlĂ€ge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche PrĂŒfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor DurchfĂŒhrung der Kampagne.

9. Preise und VergĂŒtung

Die VergĂŒtung fĂŒr die Webseiten-Erstellung oder fĂŒr sonstige AuftrĂ€ge ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsĂ€tzlich nach dem Angebot.

10. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann PR Agentur PRO verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn PR Agentur PRO den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des BĂŒrgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberĂŒhrt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung ĂŒber die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer UmstĂ€nde nicht eine lĂ€ngere Abnahmefrist erforderlich ist, die PR Agentur PRO dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht Ă€ußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

11. MÀngelgewÀhrleistung

Ein unwesentlicher Mangel begrĂŒndet keine MĂ€ngelansprĂŒche. Die Wahl der Art der NacherfĂŒllung liegt bei PR Agentur PRO. Die VerjĂ€hrungsfrist fĂŒr MĂ€ngel und sonstige AnsprĂŒche betrĂ€gt ein (1) Jahr; diese VerjĂ€hrungsverkĂŒrzung gilt nicht fĂŒr AnsprĂŒche, die aus Vorsatz, grober FahrlĂ€ssigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch PR Agentur PRO resultieren. Die VerjĂ€hrung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der MĂ€ngelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche MĂ€ngelgewĂ€hrleistung unberĂŒhrt.

12. Vertragslaufzeit bei DauerschuldverhÀltnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben DauerschuldverhĂ€ltnisse (z.B. WartungsvertrĂ€ge) eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Die KĂŒndigungsfrist betrĂ€gt einen (1) Monat. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekĂŒndigt, verlĂ€ngert er sich automatisch um weitere 6 Monate. Das Recht zur außerordentlichen KĂŒndigung aus wichtigem Grund bleibt unberĂŒhrt.

13. RechteeinrÀumung, Eigenwerbung und ErwÀhnungsrecht

13.1 PR Agentur PRO rĂ€umt dem Kunden – nach vollstĂ€ndiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsĂ€tzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
13.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde PR Agentur PRO ausdrĂŒcklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist PR Agentur PRO dazu berechtigt, mit der GeschĂ€ftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafĂŒr ein Entgeltanspruch zusteht.
13.3 Ferner ist PR Agentur PRO berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von PR Agentur PRO erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfĂŒr ein Entgeltanspruch zusteht.

14. Vertraulichkeit

PR Agentur PRO wird alle PR Agentur PRO zur Kenntnis gelangenden GeschĂ€ftsvorgĂ€nge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, TonbĂ€nder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschĂŒtzte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. PR Agentur PRO verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sĂ€mtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten GeschĂ€ftsvorgĂ€ngen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt ĂŒber die Dauer dieses Vertrages hinaus.

15. Haftung / Freistellung

15.1 Die Haftung von PR Agentur PRO fĂŒr sĂ€mtliche SchĂ€den wird wie folgt beschrĂ€nkt: Bei einer leicht fahrlĂ€ssigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet PR Agentur PRO jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren ErfĂŒllung die ordnungsgemĂ€ĂŸe DurchfĂŒhrung des Vertrags ĂŒberhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmĂ€ĂŸig vertrauen darf. Diese HaftungsbeschrĂ€nkung gilt nicht bei grober FahrlĂ€ssigkeit oder bei vorsĂ€tzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von PR Agentur PRO fĂŒr ErfĂŒllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
15.2 Der Kunde stellt PR Agentur PRO von jeglichen AnsprĂŒchen Dritter frei, die gegen PR Agentur PRO aufgrund von VerstĂ¶ĂŸen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Die zwischen PR Agentur PRO und den Kunden geschlossenen VertrĂ€ge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von PR Agentur PRO als Gerichtsstand fĂŒr sĂ€mtliche Streitigkeiten aus diesem VertragsverhĂ€ltnis; ausschließliche GerichtsstĂ€nde bleiben hiervon unberĂŒhrt.
16.3 PR Agentur PRO ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten GrĂŒnden (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der GeschĂ€fts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu Ă€ndern. Bestandskunden werden hierĂŒber spĂ€testens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist PR Agentur PRO berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kĂŒndigen. Die Benachrichtigung ĂŒber die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.