Allgemeine Geschäftsbedingungen

von

PR Agentur PRO
Karin Schloß
Theodor-Storm-Str. 8
76764 Rheinzabern

– im Folgenden: PR Agentur PRO –

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten fĂźr alle Verträge, die zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden geschlossen werden.
1.2 PR Agentur PRO bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Webseitenerstellung bzw. -entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden.
1.3 PR Agentur PRO schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.4 PR Agentur PRO ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dĂźrfen. PR Agentur PRO bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern fĂźr PR Agentur PRO ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt PR Agentur PRO – vorbehaltlich einer ausdrĂźcklichen Zustimmung – nicht an.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Sofern der Kunde PR Agentur PRO Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur VerfĂźgung stellt, hat er dafĂźr zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass PR Agentur PRO von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenĂźber dem Kunden zu erbringen. PR Agentur PRO ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prĂźfen. PR Agentur PRO wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige SchutzrechtskollisionsprĂźfungen in Bezug auf die vom Kunden zur VerfĂźgung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfĂźr selbst.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der AuftragserfĂźllung zur VerfĂźgung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten fĂźr das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafĂźr Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – fĂźr die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese PR Agentur PRO rechtzeitig zur VerfĂźgung. Stellt der Kunde diese nicht zur VerfĂźgung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann PR Agentur PRO nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
2.4 Sofern fĂźr einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von PR Agentur PRO zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.5 FĂźr VerzĂśgerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist PR Agentur PRO gegenĂźber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann PR Agentur PRO dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten fĂźr Stockfotos und Zeitaufwand fĂźr deren Suche) in Rechnung stellen.

3. Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden

3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. Die Ăźbrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberĂźhrt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrĂźcklich vereinbart wurde.
3.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
3.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten fĂźr alle gängigen Browser in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung fĂźr Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrĂźcklich vereinbart wurde
3.4 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei PR Agentur PRO zunächst eine Anfrage mit einer mĂśglichst genauen Beschreibung der von ihm gewĂźnschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur VerfĂźgung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch PR Agentur PRO dar. PR Agentur PRO wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prĂźfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden WĂźnsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden zustande.
3.5 Die PrĂźfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von PR Agentur PRO nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrĂźcklich vereinbart ist.
3.6 Der Kunde kann nach vorheriger Anfrage auf die Entwicklungsseite zugreifen und KundenwĂźnsche einbringen, soweit diese vom ursprĂźnglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprĂźnglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist PR Agentur PRO nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. DarĂźberhinausgehende Leistungen mĂźssen gesondert vereinbart und vergĂźtet werden.
3.7 Das Angebot von PR Agentur PRO enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online-Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von PR Agentur PRO nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine Einigung auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ nicht mĂśglich ist, kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehĂśrigen Quellcodes, Kopien o.Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu lĂśschen oder an PR Agentur PRO herauszugeben.
3.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird PR Agentur PRO den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
3.9 Voraussetzung fĂźr die Tätigkeit von PR Agentur PRO ist, dass der Kunde sämtliche fĂźr die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) PR Agentur PRO vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur VerfĂźgung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann PR Agentur PRO dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
3.10 Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, HandbĂźcher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrĂźcklicher Individualvereinbarungen – nicht.
3.11 Die VergĂźtung fĂźr die Webseiten-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
3.12 Sofern der Kunde fĂźr die neue Webseite keine Hosting-Dienstleistungen von PR Agentur PRO, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, Ăźbernimmt PR Agentur PRO keine Verantwortung fĂźr die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Webseite.

4. Besondere Bestimmungen fĂźr die Wartung von Webseiten

4.1 Nach Fertigstellung der Webseite und/oder einzelner Teile hiervon kann PR Agentur PRO dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. PR Agentur PRO kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder PR Agentur PRO zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von PR Agentur PRO in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
4.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von FunktionsstĂśrungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite fĂźr gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, kĂśnnen ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
4.3 Voraussetzung fĂźr die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von PR Agentur PRO kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder PR Agentur PRO gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
4.4 PR Agentur PRO haftet nicht fĂźr FunktionsstĂśrungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von PR Agentur PRO liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberĂźhrt.
4.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. PR Agentur PRO schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

5. Webhosting und Domainregistrierung

5.1 PR Agentur PRO bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseiten-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. PR Agentur PRO ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der AusfĂźhrung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.
5.2 Sofern nicht anders vereinbart, Ăźbernimmt PR Agentur PRO im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems. Auf Anfrage kann der Kunde jedoch Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems erhalten.
5.3 Die VerfĂźgbarkeit der von PR Agentur PRO zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von PR Agentur PRO nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (HĂśhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.).
5.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse fĂźr seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit mĂśglich und bleiben vorbehalten.
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine PasswĂśrter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von PR Agentur PRO zur VerfĂźgung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. FĂźr eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.
5.6 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er PR Agentur PRO oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. FĂźr eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
5.7 Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von PR Agentur PRO in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:
5.7.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. PR Agentur PRO wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
5.7.2 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafĂźr, dass die von ihm gewĂźnschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine ÜberprĂźfung der Domain ist nicht geschuldet.
5.7.3 FĂźr die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. PR Agentur PRO wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

6. Print

6.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der fĂźr Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-EntwĂźrfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
6.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei PR Agentur PRO zunächst eine Anfrage mit einer mĂśglichst genauen Beschreibung der von ihm gewĂźnschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch PR Agentur PRO dar. PR Agentur PRO wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prĂźfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden WĂźnsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden zustande.
6.3 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt kĂśnnen KundenwĂźnsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprĂźnglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die MĂśglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprĂźnglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist PR Agentur PRO nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. DarĂźberhinausgehende Leistungen mĂźssen gesondert vereinbart und vergĂźtet werden.
6.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird PR Agentur PRO den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
6.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der kĂźnstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. WĂźnscht der Kunde darĂźber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
6.6 Voraussetzung fĂźr die Tätigkeit von PR Agentur PRO ist, dass der Kunde sämtliche fĂźr die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) PR Agentur PRO vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur VerfĂźgung stellt. FĂźr VerzĂśgerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist PR Agentur PRO gegenĂźber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann PR Agentur PRO dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
6.7 Die VergĂźtung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
6.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet PR Agentur PRO bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, Indesign).

7. Video und Fotografie

7.1 PR Agentur PRO erstellt fĂźr seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei PR Agentur PRO zunächst eine Anfrage mit einer mĂśglichst genauen Beschreibung der von ihm gewĂźnschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch PR Agentur PRO dar. PR Agentur PRO wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prĂźfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden WĂźnsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden zustande.
7.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berĂźcksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an kĂźnstlerischer Freiheit erfordert. PR Agentur PRO schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den WĂźnschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der kĂźnstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
7.3 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der kĂźnstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. WĂźnscht der Kunde darĂźber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen
7.4 Sofern der Kunde fĂźr die Erstellung des Videos oder Fotografien Personen zur VerfĂźgung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafĂźr verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere fĂźr den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.
7.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird PR Agentur PRO den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
7.6 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann PR Agentur PRO verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
7.7 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur fĂźr den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.

8. SEO-Marketing und SEA-Kampagnen

8.1 PR Agentur PRO bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet PR Agentur PRO ausschließlich die DurchfĂźhrung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von PR Agentur PRO das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen kĂśnnen oder vom Auftraggeber ausdrĂźcklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrĂźcklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen kĂśnnen von beiden Vertragsparteien mit einer KĂźndigungsfrist von einem (1) Monaten wieder abbestellt werden.
8.2 PR Agentur PRO bietet dem Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet PR Agentur PRO ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die DurchfĂźhrung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrĂźcklich zugesichert. PR Agentur PRO hat neben dem Anspruch auf VergĂźtung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenĂźber dem Kunden. PR Agentur PRO trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu ĂźberprĂźfen. PR Agentur PRO unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche PrĂźfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor DurchfĂźhrung der Kampagne.

9. Preise und VergĂźtung

Die Vergßtung fßr die Webseiten-Erstellung oder fßr sonstige Aufträge ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

10. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann PR Agentur PRO verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn PR Agentur PRO den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die PR Agentur PRO dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

11. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei PR Agentur PRO. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch PR Agentur PRO resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

12. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt einen (1) Monat. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 6 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

13.1 PR Agentur PRO räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte kĂśnnen zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
13.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde PR Agentur PRO ausdrĂźcklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise Ăśffentlich darzustellen. Insbesondere ist PR Agentur PRO dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafĂźr ein Entgeltanspruch zusteht.
13.3 Ferner ist PR Agentur PRO berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von PR Agentur PRO erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfĂźr ein Entgeltanspruch zusteht.

14. Vertraulichkeit

PR Agentur PRO wird alle PR Agentur PRO zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. PR Agentur PRO verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

15. Haftung / Freistellung

15.1 Die Haftung von PR Agentur PRO fĂźr sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet PR Agentur PRO jeweils der HĂśhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren ErfĂźllung die ordnungsgemäße DurchfĂźhrung des Vertrags Ăźberhaupt erst ermĂśglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des KĂśrpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von PR Agentur PRO fĂźr ErfĂźllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
15.2 Der Kunde stellt PR Agentur PRO von jeglichen AnsprĂźchen Dritter frei, die gegen PR Agentur PRO aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Die zwischen PR Agentur PRO und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des Ăśffentlichen Rechts oder Ăśffentlich-rechtliches SondervermĂśgen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von PR Agentur PRO als Gerichtsstand fĂźr sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberĂźhrt.
16.3 PR Agentur PRO ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten GrĂźnden (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierĂźber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist PR Agentur PRO berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kĂźndigen. Die Benachrichtigung Ăźber die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.