Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
PR Agentur PRO
Karin SchloĂ
Theodor-Storm-Str. 8
76764 Rheinzabern
â im Folgenden: PR Agentur PRO â
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten fßr alle Verträge, die zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden geschlossen werden.
1.2 PR Agentur PRO bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Webseitenerstellung bzw. -entwicklung (einschlieĂlich Wartung und Pflege). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden.
1.3 PR Agentur PRO schlieĂt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.4 PR Agentur PRO ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dßrfen. PR Agentur PRO bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern fßr PR Agentur PRO ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt PR Agentur PRO â vorbehaltlich einer ausdrĂźcklichen Zustimmung â nicht an.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Sofern der Kunde PR Agentur PRO Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur VerfĂźgung stellt, hat er dafĂźr zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoĂen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass PR Agentur PRO von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenĂźber dem Kunden zu erbringen. PR Agentur PRO ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prĂźfen. PR Agentur PRO wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige SchutzrechtskollisionsprĂźfungen in Bezug auf die vom Kunden zur VerfĂźgung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfĂźr selbst.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfßllung zur Verfßgung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten fßr das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafßr Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.3 Der Kunde ist â vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen â fĂźr die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese PR Agentur PRO rechtzeitig zur VerfĂźgung. Stellt der Kunde diese nicht zur VerfĂźgung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann PR Agentur PRO nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
2.4 Sofern fĂźr einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen â von PR Agentur PRO zu stellenden â Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschlieĂen.
2.5 Fßr VerzÜgerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist PR Agentur PRO gegenßber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann PR Agentur PRO dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten fĂźr Stockfotos und Zeitaufwand fĂźr deren Suche) in Rechnung stellen.
3. Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden
3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. Die Ăźbrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberĂźhrt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrĂźcklich vereinbart wurde.
3.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
3.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten fßr alle gängigen Browser in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung fßr Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrßcklich vereinbart wurde
3.4 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei PR Agentur PRO zunächst eine Anfrage mit einer mĂśglichst genauen Beschreibung der von ihm gewĂźnschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ă. sind vom Kunden festzulegen und zur VerfĂźgung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch PR Agentur PRO dar. PR Agentur PRO wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prĂźfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden WĂźnsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden zustande.
3.5 Die PrĂźfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Ăberlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von PR Agentur PRO nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrĂźcklich vereinbart ist.
3.6 Der Kunde kann nach vorheriger Anfrage auf die Entwicklungsseite zugreifen und KundenwĂźnsche einbringen, soweit diese vom ursprĂźnglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprĂźnglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ă.) zustimmen. Im Ăbrigen ist PR Agentur PRO nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. DarĂźberhinausgehende Leistungen mĂźssen gesondert vereinbart und vergĂźtet werden.
3.7 Das Angebot von PR Agentur PRO enthält in der Regel eine âMusterseiteâ oder einen âOnline-Gestaltungsvorschlagâ, deren Format und Inhalte von PR Agentur PRO nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine Einigung auf Grundlage der âMusterseiteâ oder des âOnline-Gestaltungsvorschlagsâ nicht mĂśglich ist, kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der âMusterseiteâ oder des âOnline-Gestaltungsvorschlagsâ oder der dazugehĂśrigen Quellcodes, Kopien o.Ă. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu lĂśschen oder an PR Agentur PRO herauszugeben.
3.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird PR Agentur PRO den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
3.9 Voraussetzung fßr die Tätigkeit von PR Agentur PRO ist, dass der Kunde sämtliche fßr die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) PR Agentur PRO vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfßgung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann PR Agentur PRO dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
3.10 Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, HandbĂźcher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht â vorbehaltlich abweichender ausdrĂźcklicher Individualvereinbarungen â nicht.
3.11 Die VergĂźtung fĂźr die Webseiten-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Ăbrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
3.12 Sofern der Kunde fĂźr die neue Webseite keine Hosting-Dienstleistungen von PR Agentur PRO, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, Ăźbernimmt PR Agentur PRO keine Verantwortung fĂźr die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Webseite.
4. Besondere Bestimmungen fĂźr die Wartung von Webseiten
4.1 Nach Fertigstellung der Webseite und/oder einzelner Teile hiervon kann PR Agentur PRO dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. PR Agentur PRO kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder PR Agentur PRO zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von PR Agentur PRO in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschlieĂlich Gegenstand von Individualabsprachen.
4.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von FunktionsstĂśrungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite fĂźr gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäĂige Wartungen, kĂśnnen ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
4.3 Voraussetzung fĂźr die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von PR Agentur PRO kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Ănderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder PR Agentur PRO gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
4.4 PR Agentur PRO haftet nicht fĂźr FunktionsstĂśrungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Ănderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von PR Agentur PRO liegen; die Vorschriften unter âHaftung und Freistellungâ bleiben hiervon unberĂźhrt.
4.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. PR Agentur PRO schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
5. Webhosting und Domainregistrierung
5.1 PR Agentur PRO bietet dem Kunden â insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseiten-Erstellung â auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. PR Agentur PRO ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der AusfĂźhrung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.
5.2 Sofern nicht anders vereinbart, ßbernimmt PR Agentur PRO im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems. Auf Anfrage kann der Kunde jedoch Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems erhalten.
5.3 Die VerfĂźgbarkeit der von PR Agentur PRO zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von PR Agentur PRO nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (HĂśhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.).
5.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse fĂźr seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Ănderungen sind jederzeit mĂśglich und bleiben vorbehalten.
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine PasswĂśrter und sonstigen Zugangsdaten â sofern ihm solche von PR Agentur PRO zur VerfĂźgung gestellt wurden â nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäĂig zu ändern. FĂźr eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.
5.6 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäĂige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er PR Agentur PRO oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. FĂźr eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
5.7 Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von PR Agentur PRO in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:
5.7.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. PR Agentur PRO wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
5.7.2 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafĂźr, dass die von ihm gewĂźnschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine ĂberprĂźfung der Domain ist nicht geschuldet.
5.7.3 Fßr die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. PR Agentur PRO wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
6. Print
6.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der fßr Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwßrfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
6.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei PR Agentur PRO zunächst eine Anfrage mit einer mÜglichst genauen Beschreibung der von ihm gewßnschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch PR Agentur PRO dar. PR Agentur PRO wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prßfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wßnsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden zustande.
6.3 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt kĂśnnen KundenwĂźnsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprĂźnglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die MĂśglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprĂźnglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Ăbrigen ist PR Agentur PRO nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. DarĂźberhinausgehende Leistungen mĂźssen gesondert vereinbart und vergĂźtet werden.
6.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird PR Agentur PRO den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
6.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der kĂźnstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. WĂźnscht der Kunde darĂźber hinaus weitere Ănderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
6.6 Voraussetzung fßr die Tätigkeit von PR Agentur PRO ist, dass der Kunde sämtliche fßr die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) PR Agentur PRO vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfßgung stellt. Fßr VerzÜgerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist PR Agentur PRO gegenßber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann PR Agentur PRO dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
6.7 Die VergĂźtung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Ăbrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
6.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet PR Agentur PRO bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Ăbergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, Indesign).
7. Video und Fotografie
7.1 PR Agentur PRO erstellt fßr seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei PR Agentur PRO zunächst eine Anfrage mit einer mÜglichst genauen Beschreibung der von ihm gewßnschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch PR Agentur PRO dar. PR Agentur PRO wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prßfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wßnsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen PR Agentur PRO und dem Kunden zustande.
7.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berĂźcksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes MaĂ an kĂźnstlerischer Freiheit erfordert. PR Agentur PRO schuldet daher ausschlieĂlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den WĂźnschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der kĂźnstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
7.3 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der kĂźnstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. WĂźnscht der Kunde darĂźber hinaus weitere Ănderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen
7.4 Sofern der Kunde fßr die Erstellung des Videos oder Fotografien Personen zur Verfßgung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafßr verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere fßr den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.
7.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird PR Agentur PRO den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
7.6 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann PR Agentur PRO verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
7.7 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur fßr den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.
8. SEO-Marketing und SEA-Kampagnen
8.1 PR Agentur PRO bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet PR Agentur PRO ausschlieĂlich die DurchfĂźhrung von MaĂnahmen, die nach eigener Erfahrung von PR Agentur PRO das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen kĂśnnen oder vom Auftraggeber ausdrĂźcklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrĂźcklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen kĂśnnen von beiden Vertragsparteien mit einer KĂźndigungsfrist von einem (1) Monaten wieder abbestellt werden.
8.2 PR Agentur PRO bietet dem Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet PR Agentur PRO ausschlieĂlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die DurchfĂźhrung der MaĂnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrĂźcklich zugesichert. PR Agentur PRO hat neben dem Anspruch auf VergĂźtung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenĂźber dem Kunden. PR Agentur PRO trifft nicht die Verpflichtung, die RechtmäĂigkeit von Keywords zu ĂźberprĂźfen. PR Agentur PRO unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche PrĂźfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor DurchfĂźhrung der Kampagne.
9. Preise und VergĂźtung
Die Vergßtung fßr die Webseiten-Erstellung oder fßr sonstige Aufträge ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
10. Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann PR Agentur PRO verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn PR Agentur PRO den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des BĂźrgerlichen Gesetzbuches bleiben im Ăbrigen unberĂźhrt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung Ăźber die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die PR Agentur PRO dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äuĂert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
11. Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begrĂźndet keine MängelansprĂźche. Die Wahl der Art der NacherfĂźllung liegt bei PR Agentur PRO. Die Verjährungsfrist fĂźr Mängel und sonstige AnsprĂźche beträgt ein (1) Jahr; diese VerjährungsverkĂźrzung gilt nicht fĂźr AnsprĂźche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch PR Agentur PRO resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Ăbrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberĂźhrt.
12. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und auĂerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Die KĂźndigungsfrist beträgt einen (1) Monat. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekĂźndigt, verlängert er sich automatisch um weitere 6 Monate. Das Recht zur auĂerordentlichen KĂźndigung aus wichtigem Grund bleibt unberĂźhrt.
13. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
13.1 PR Agentur PRO räumt dem Kunden â nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden â an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte kĂśnnen zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
13.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde PR Agentur PRO ausdrĂźcklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise Ăśffentlich darzustellen. Insbesondere ist PR Agentur PRO dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen WerbemaĂnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafĂźr ein Entgeltanspruch zusteht.
13.3 Ferner ist PR Agentur PRO berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von PR Agentur PRO erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfĂźr ein Entgeltanspruch zusteht.
14. Vertraulichkeit
PR Agentur PRO wird alle PR Agentur PRO zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschlieĂlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder HĂśrspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschĂźtzte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. PR Agentur PRO verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt Ăźber die Dauer dieses Vertrages hinaus.
15. Haftung / Freistellung
15.1 Die Haftung von PR Agentur PRO fĂźr sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (âKardinalpflichtâ) haftet PR Agentur PRO jeweils der HĂśhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren ErfĂźllung die ordnungsgemäĂe DurchfĂźhrung des Vertrags Ăźberhaupt erst ermĂśglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäĂig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Ăbernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des KĂśrpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von PR Agentur PRO fĂźr ErfĂźllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
15.2 Der Kunde stellt PR Agentur PRO von jeglichen AnsprĂźchen Dritter frei, die gegen PR Agentur PRO aufgrund von VerstĂśĂen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Die zwischen PR Agentur PRO und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des Ăśffentlichen Rechts oder Ăśffentlich-rechtliches SondervermĂśgen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von PR Agentur PRO als Gerichtsstand fĂźr sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschlieĂliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberĂźhrt.
16.3 PR Agentur PRO ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten GrĂźnden (z.B. Ănderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierĂźber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Ănderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Ănderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Ănderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist PR Agentur PRO berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ănderung auĂerordentlich zu kĂźndigen. Die Benachrichtigung Ăźber die beabsichtigte Ănderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.