Oh je, oh je. Wenn man sich mal mit den rechtlichen Bedingungen im Internet und in Social Media befasst, kommt man eigentlich zu dem Schluss, dass man das alles lieber lassen sollte.
In dem Moment, in dem man z.B. einen Beitrag auf einer Social Media Plattform teilt, kann es sein, dass man Urheberrechte und auch gleichzeitig Persönlichkeitsrechte verletzt. AuĂerdem kann man noch fĂŒr den Inhalt haftbar gemacht werden. Da kommt ganz schön was zusammen! Genauso ist es, wenn ich anklicke “GefĂ€llt mir” oder ich einen Beitrag per Embebbed-Befehl auf meiner Webseite einbette z.B. ein Youtube Video. Rechtlich gesehen, mache ich mir dann unter bestimmten UmstĂ€nden fremde Inhalte zu eigen und kann belangt werden.
Wenn ich Nutzer auf eine interessante Internetseite fĂŒhren möchte und entsprechend von meiner Seite aus verlinke, hafte ich fĂŒr die Inhalte der fremden Seite. Das ist ja eigentlich kein Problem. Ich finde die Inhalte ja gut und bin der Meinung, dass andere das auch wissen sollten. Was aber, wenn die Inhalte dieser Seite verĂ€ndert werden? Was wenn der komplette Inhalt ausgetauscht wird und unter UmstĂ€nden sogar noch in eine rechtwidrige Kategorie fĂ€llt?
StĂ€ndige / regelmĂ€Ăige Kontrolle der LinkaktualitĂ€tk ist daher angesagt!
Siehe auch: Deutsches Recht und Social Media
Vorsicht ist nicht nur in den Sozialen Medien angesagt! Auch Werbeideen in Firmenemails können empfindliche GeldbuĂen winken!