BGH , Urteil – VI ZR 134/15, 16.12.2015
Ideen fĂŒr Werbung gibt es viele. Doch die persönliche Begeisterung fĂŒr eine Idee, wie man Werbung betreiben kann, sollte gerade in Zusammenhang mit den Elektronischen Medien gut durchdacht sein:
Firmen dĂŒrfen im E-Mail-Verkehr mit ihren Kunden nicht ungefragt Werbung versenden. Der Bundesgerichtshof gab in einem am 16.12.2015 veröffentlichten Urteil einem Mann aus dem schwĂ€bischen Göppingen Recht, der im Abspann einer automatisch generierten EingangsbestĂ€tigung Werbung erhalten hatte und stellte uneinsichtigen Firmen saftige Strafen in Aussicht (Az.: VI ZR 134/15).
Es sollen Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro drohen.